Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Vertragsabschlüsse gegenüber Unternehmern. Dies sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Angebote, Vertragsabschluss


Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Ausführung des Auftrages auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung oder ersatzweise der Lieferschein bzw. die Warenrechnung maßgebend.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager in Euro zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer zuzüglich Verpackung und sonstige Versand- und Transportkosten. Unsere Listenpreise setzen – ungeachtet vorgesehener Zuschläge – die Lieferung voller Originalpackungen voraus. Die Auf- oder Abrundung auf die nächste Verpackungseinheit bleibt vorbehalten. Preislistenartikel werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Bestellungen mit einem Bestellwert von unter € 50,00 berechtigen uns unabhängig von eventuellen Rabattvereinbarungen in Anbetracht der erforderlichen Behandlungskosten zur Erhebung einer Servicepauschale von € 25,00. Das Recht der Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der gesamten Bestellmenge gegen Anpassung des Kaufpreises, insbesondere bei Sonderteilen, bleibt vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, haben Zahlungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Diskontfähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und zahlungshalber an. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen sind vom Kunden zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach vorbehaltslosem Eingang des Nettoerlöses und nur in Höhe des selben gutgeschrieben. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von einer etwaigen Zahlungsfrist, Stundung oder Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel oder sonstiger Papiere sofort fällig, wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Wir können in diesem Fall sofortige Vorauszahlung und angemessene Sicherheitsleistung für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen und Leistungen verlangen oder nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
 

5. Lieferfristen


Lieferfristen verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Sie beginnen ggf. erst nach Erfüllung der vereinbarten Liefervoraussetzungen (z. B. Gestellung von Unterlagen, Musterfreigaben, vereinbarter Vorauszahlungen) sowie Klärung sämtlicher mit dem Vertragsgegenstand verbundenen technischen Fragen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

6. Verpackung und Versand


Die Verpackung kann nach unserer Wahl leihweise zur Verfügung gestellt oder berechnet werden. Letzterenfalls kann sie grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache bei völliger oder teilweiser Gutschrift nach unserem Ermessen zurückgenommen werden. Der Versand erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Lagers und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Das gilt auch dann, wenn wir den Versand mit eigenen oder fremden Mitteln durchführen. Versandweg und Beförderungsmittel werden, soweit uns keine schriftlichen Frachtanweisungen des Bestellers vorliegen, unserer Wahl überlassen, wobei wir keinerlei Haftung, etwa für billigsten Versand, übernehmen. Von uns entrichtete Frachtkosten gelten nur für den Besteller als verauslagt. Mehrkosten für eilige Versendungsarten, wie z. B. Bahnexpress oder Luftfracht, gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch dann, wenn wir aufgrund besonderer Vereinbarung im Einzelfall die Frachtkosten zu übernehmen verpflichtet sind.

7. Abrufaufträge

Bei Kauf auf Abruf hat eine Abnahme der Ware durch den Besteller innerhalb eines Jahres nach dem von uns bestätigten Erst-Liefertermin zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

8. Lieferungsverhinderung

Unsere Lieferzusagen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Rohstoffverknappungen, behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung usw., auch wenn diese bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei nicht nur vorrübergehenden Hindernissen vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückzuerstatten. Liefern wir aus anderen Gründen nicht, kann der Kunde zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen. Erst mit fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kommen wir in Verzug.

9. Gewährleistung

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung unserer Erzeugnisse auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten nach der Ablieferung, im Fall der Abnahme nach Abnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Untersuchung feststellbare Mängel, Mengendifferenzen oder eine Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen, in jedem Fall vor Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Montage, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.

11. Haftungsausschluss

Soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haften. Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden.

12. Galvanische Oberflächen

Bei Verbindungselementen aus Stahl und einer Festigkeitsklasse von 10.9 und höher sowie bei einer Oberflächenhärte über 320 HV ist nach einer galvanischen Behandlung die Gefahr eines wasserstoffinduzierten Sprödbruchs nicht gänzlich auszuschließen. Es gilt deshalb die Beschaffenheitsvereinbarung, dass die galvanische Beschichtung gemäß DIN EN ISO 4042 Anhang A durchgeführt werden soll. Sollten trotzdem etwaige Schäden auftreten, hat sich das dem Besteller für galvanische Oberflächen bekannte Restrisiko verwirklicht, für das wir keine Gewährleistung oder Haftung übernehmen.

13. Abweichungen bei der Beschaffenheit und Liefermenge

Unsere Waren unterliegen den allgemeinen Anforderungen der Normen DIN 267/ISO 8992, doch wir behalten uns handelsübliche Abweichungen bei Maßen und Eigenschaften vor, soweit wir solche nicht ausdrücklich zugesichert haben. Von uns zur Verfügung gestellte Muster zeigen nur unverbindlich die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Wenn wir nach Angaben des Bestellers Sonderteile liefern, ist dieser allein dafür verantwortlich, dass die Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für den Fall unserer Inanspruchnahme stellt uns der Besteller von allen Ansprüchen bei Übernahme aller uns erwachsender Kosten frei.
 

14. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für unsere jeweiligen sämtlichen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu sichern und pfleglich zu behandeln. Etwaige Zugriffe Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Vorbehaltsware mit nicht von uns gelieferter Vorbehaltsware anderer Lieferanten verarbeitet, vermischt oder verbunden, überträgt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Gesamtheit im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert. Der Besteller darf bis auf Widerruf die von uns gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Ansprüche zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Soweit die Ware mit Vorbehaltsware anderer Lieferanten verarbeitet, vermischt oder vermengt wurde, erfolgt die Abtretung im Verhältnis unseres Eigentumsvorbehaltes zum Gesamtwarenwert. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen um mehr als 10 %, so geben wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Er ist zum Einzug auf alle Fälle dann nicht mehr berechtigt, wenn wir die Ermächtigung widerrufen oder die Abtretung offen legen. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderungen, Datum und Nummer der Rechnungen zu erteilen sowie über bestehende Globalzessionen Auskunft zu geben. Das Recht des Kunden die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er bezüglich seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät oder Umstände eintreten, die uns zu einer sofortigen Fälligstellung der Forderungen berechtigten. Auf Verlangen hat der Besteller die Vorbehaltsware an uns auf seine Kosten zurückzugeben.

15. Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen

Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Besteller die Kosten der Erstellung von Formen, Werkzeugen und Vorrichtungen. Erst mit voller Bezahlung werden diese Eigentum des Bestellers. Die Übergabe der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen an den Besteller wird hierbei durch unsere Aufbewahrungspflicht ersetzt. Unabhängig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen sind wir bis zur Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zum ausschließlichen Besitz berechtigt. Bestellereigene Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen werden als Fremdeigentum des Bestellers von uns gekennzeichnet und auf Verlangen des Bestellers von uns versichert. Für den Fall der Herausgabe der Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen und damit verbundenem Know-how-Transfer haben wir einen Anspruch auf einen angemessenen finanziellen Ausgleich. Stellt der Besteller uns eigene Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen leihweise zur Verfügung, beschränkt sich unsere Haftung bezüglich Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Unsere Verpflichtungen erlöschen nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung, wenn der Besteller die Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen nicht abholt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Formen, Werkzeuge und Vorrichtungen auf Kosten des Bestellers an diesen zurückzugeben. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekommen ist, steht uns in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Formen, Werkzeugen und Vorrichtungen zu.

16. Erfüllungsort

Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Heilbronn.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG). Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlung, Ansprüche aus Schecks und Wechseln und alle sonstigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Heilbronn. Wir sind jedoch auch berechtigt, die für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichte anzurufen.

18. Datenspeicherung

Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.


Stand 06/09